Blätter einer Stechpalme mit roten Beeren an denen Wassertropfen hängen.

Der Trauerfall – Entscheidungshilfen und Orientierungsangebote

Mit dem Tod eines Angehörigen stellen sich den Hinterbliebenen wichtige Fragen: Wie komme ich den Wünschen der verstorbenen Person mit Blick auf die Trauerfeier oder die Bestattungsart nach? Wen muss ich von behördlicher Seite verständigen? Nach welchen Kriterien wähle ich ein geeignetes Bestattungsunternehmen aus?

Diese und viele weitere Fragen müssen zumeist in kurzer Zeit beantwortet werden. Gerne helfen wir Ihnen hierbei weiter und haben dazu einige wichtige Informationen rund um den Trauerfall zusammengestellt. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Friedhofsbüros. Diese helfen Ihnen gerne weiter.

Was nach dem Tod eines Angehörigen zu tun ist
Bei Sterbefällen zu Hause rufen Sie bitte nach Eintreten des Todes eine Ärztin oder einen Arzt, um den Totenschein ausstellen zu lassen. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen wie Seniorenhäusern übernimmt dies die jeweilige Einrichtung. Den Totenschein benötigen Sie zur Beantragung der Sterbeurkunde. Benachrichtigen Sie nahe Angehörige und enge Freunde, die Ihnen in Ihrer Trauer beistehen und Sie eventuell auch bei der Organisation der Beerdigung unterstützen können.

Möglicherweise haben Sie mit der verstorbenen Person schon zu Lebzeiten darüber gesprochen, welche Wünsche für die Beisetzung bestehen. Vielleicht wurde der Willen auch schriftlich hinterlassen, zum Beispiel in Form der von uns zur Verfügung gestellten Planungshilfe zur Bestattungsvorbereitung (PDF). Dies macht es für die Angehörigen deutlich leichter, die vielen Entscheidungen mit guten Gewissen treffen zu können.

Als nächstes wenden Sie sich an das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Haben Sie keinen Bestatterin oder Bestatter des Vertrauens, kann es ratsam sein, unabhängig von einem Todesfall Beratungsgespräche mit mehreren Unternehmen zu führen, um im Trauerfall die Beerdigung in guten Händen zu wissen. Für die Beauftragung der Bestattung und der damit verbundenen Formalitäten benötigen Sie einige wichtige Unterlagen der oder des Verstorbenen, darunter den Personalausweis und die Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls die Heiratsurkunde oder Sterbeurkunde der Partnerin bzw. des Partners. Mit der Bestatterin oder dem Bestatter besprechen Sie dann die Einzelheiten der Beerdigung sowie der Trauerfeier und welche Aufgaben dieser übernehmen soll.

Eine zentrale Entscheidung ist die Wahl des Bestattungsortes und der Grabart. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die einmal getroffene Entscheidung für die gesamte Ruhefrist Bestand hat.

Mit unseren in den verschiedenen Stadtteilen gelegenen städtischen Friedhöfen bieten wir den Gelsenkirchener Bürgerinnen und Bürger eine wohnortnahe Bestattungsmöglichkeit. Darüber hinaus stehen unsere Friedhöfe auch allen anderen Menschen als Beerdigungsort offen, unabhängig vom Wohnort oder der Konfession.

Unser vielseitiges Angebot unterschiedlicher Grabarten soll dabei die Möglichkeit geben, sowohl die individuellen Wünsche und Anforderungen der Verstorbenen als auch die der Angehörigen zu berücksichtigen.

Weiße Blüte mit roten Sprenkeln eines Baumes auf dem Ostfriedhof

Abschied nehmen – die eigene Bestattung planen und gemeinsam gestalten

Um auch das letzte Kapitel des Lebens aktiv zu gestalten, sollte man sich frühzeitig und bewusst mit dem eigenen Abschied beschäftigen. Besprechen Sie Ihre Überlegungen mit Ihren Angehörigen, damit Ihre Wünsche im gegenseitigen Einvernehmen geregelt werden können.

Die meisten Angehörigen erleben es als wohltuend und entlastend, die in Ruhe durchdachten Wünsche im Sinne der oder des Verstorbenen ausführen zu können. Dabei sollten die Fragen „Wo und wie möchte ich bestattet werden?“ oder „Was geschieht in der Zeit nach der Beisetzung?“ mit Umsicht geklärt werden.

Für Ihre Überlegungen haben wir eine Planungshilfe zur Bestattungsvorbereitung (PDF) zusammengestellt, in der Sie Ihre individuellen Wünsche vermerken können. Eine solche Liste kann auch für Ihre Angehörigen zur Orientierung nach dem Todesfall sehr hilfreich sein.

Die finanzielle Absicherung von Beerdigung und Grabpflege
Die Kosten für eine würdige Bestattung belaufen sich häufig auf eine Summe von 5.000 Euro und mehr. Um sicherzustellen, dass der letzte Wille für Bestattung, Grabwahl und Grabgestaltung auch nach dem Tod respektiert wird, bieten eindeutige Vorsorgeregelungen, Vorsorgeverträge und Bevollmächtigungen von Personen Ihres Vertrauens die notwendige Sicherheit. Bei Verträgen mit langen Laufzeiten, wie beispielsweise Vorsorgeverträgen, empfiehlt es sich, diese mit Genossenschaften oder Treuhandstellen abzuschließen. Ein Treuhänder legt Ihr Geld nach streng festgelegten Richtlinien mündelsicher an. Mit den jährlichen Zinserträgen können Kostensteigerungen während der Laufzeit aufgefangen werden.

Mit Vorsorgeverträgen können Sie individuell und ganz konkret verschiedene Leistungen festlegen, die von Ihrem eingezahlten Geld durch das Bestattungsunternehmen erbracht werden sollen – beispielsweise die Beerdigungsart, den Grabstein oder die Grabpflege. Weitere Informationen erhalten Sie zum Beispiel bei der Genossenschaft der Gelsenkirchener Friedhofsgärtner, online auf der Website www.fgg-online.de oder telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800/1516170.

Was sind Ruhezeiten?
Zur Wahrung der Totenruhe müssen Särge und Urnen auf den städtischen Friedhöfen Gelsenkirchen nach einer Beerdigung 25 Jahre lang in der Erde ruhen. Auf dem Alten Friedhof Beckhausen gilt eine Ruhezeit von 30 Jahren. Bei der Besetzung von Urnen im Kolumbarium auf dem Hauptfriedhof beträgt die Ruhezeit zwölf Jahre. Die Totenruhe darf grundsätzlich nicht gestört werden. Ausnahmen sind nur bei wichtigen Gründen möglich.

Was sind Nutzungszeiten?
Die Nutzungszeit umfasst den Zeitraum, innerhalb dessen Nutzungsrechte an der Grabstätte bestehen. Bei Wahlgrabstätten wird das Nutzungsrecht beim erstmaligen Erwerb zunächst für 25 Jahre verliehen. Bei einer weiteren Bestattung in der Grabstätte muss das Nutzungsrecht verlängert werden, so dass die Ruhezeit gewährleistet ist. Bei einer Beisetzung im Kolumbarium wird das Nutzungsrecht für zwölf Jahre verliehen. Es kann bei Doppelkammern bei der Beisetzung einer zweiten Urne einmalig verlängert werden, solange die Ruhezeit der zuerst beigesetzten Urne noch nicht abgelaufen ist. Bei den anderen Grabarten wird das Nutzungsrecht nur für die Dauer der Ruhezeit vergeben. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist hier nicht möglich.

Was passiert, wenn das Grab nicht mehr gepflegt werden kann?
Können die Angehörigen die Pflege eines Wahl- oder Reihengrabes nicht mehr sicherstellen, haben sie im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Einerseits kann ein Friedhofsgärtner mit der Pflege beauftragt werden, beispielsweise über einen Dauergrabpflegevertrag. Anderseits kann das Nutzungsrecht jederzeit an die Friedhofsverwaltung zurückgeben werden. Die Grabstätte wird dann abgeräumt. Wird dies nicht selbst durch die Nutzungsberechtigten, sondern durch die Friedhofsverwaltung durchgeführt, fällt hierfür eine Gebühr an. Ist zu diesem Zeitpunkt die Ruhefrist noch nicht abgelaufen, ist für die Zeit bis zum Ende der Ruhefrist eine Gebühr für die Pflege der Fläche zu entrichten.

Wie kann ich sicherstellen, dass ich zusammen mit meiner Partnerin bzw. meinem Partner beerdigt werde?
Gewährleistet werden kann dieser Wunsch einerseits durch den Erwerb eines zumindest zweistelligen Wahlgrabes und eine gemeinschaftliche schriftliche Verfügung. Darüber hinaus ist bei den Gemeinschaftsgräbern, im Friedhain und bei den Naturgrabstätten die Reservierung von zwei nebeneinanderliegenden Grabstellen möglich. Für die Pflege der zunächst nicht belegten Grabfläche fällt eine Gebühr an. Im Kolumbarium stehen Doppelkammern für die Beisetzung von zwei Urnen zur Verfügung.

Wer veranlasst meine Beisetzung, wenn ich keine Angehörigen habe?
Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie schon zu Lebzeiten Ihre Beerdigung regeln und bezahlen. Anbieter sind zum Beispiel Bestattungsunternehmen oder Treuhandstellen wie die Genossenschaft der Friedhofsgärtner Gelsenkirchen FGG. In diesem Fall sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens, zum Beispiel eine Nachbarin oder einen Nachbarn, damit beauftragen, im Fall Ihres Todes die Stelle zu informieren, mit der Sie Ihre Beerdigung vorsorglich geplant haben. Ihre Vertrauensperson sollte auch wissen, wo Sie die erforderlichen Unterlagen bereitgelegt haben.

Wer hilft bei der Trauerbewältigung?
Trauer ist eine wichtige natürliche Reaktion, die nicht unterdrückt werden sollte. Den meisten Trauernden hilft es, mit anderen über ihre Gedanken und Gefühle zu sprechen. Dies kann einerseits mit Angehörigen oder guten Freunden geschehen. Aber auch im Kreise ebenfalls Betroffener, beispielsweise in einem Trauergesprächskreis oder einem Trauercafé, kann eine gute Trauerbewältigung erreicht werden. Scheuen Sie sich auch nicht, bei seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt gezielt auf professionelle Hilfe anzusprechen.

Eine Übersicht der Gebühren für die städtischen Friedhöfe Gelsenkirchen steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:

Städtische Friedhöfe Gelsenkirchen – Gebührenübersicht 2024 (PDF)