Gebühren auf einen Blick

 

einmalige Gebühr für die Nutzung des Grabes: €Gebühr für die Grab- bereitung €Gebühr für die Pflege / Unterhaltung für 25 Jahre  €Gebühr, wenn das Grab nicht mehr vom Angehörigen gepflegt werden kann:   €Gebühren-summe nach Beisetzung €Verlängerung je Stelle je Jahr €
Wahlgrab Sarg
(Nutzung für 30 Jahre)
1847761keine Gebühreinmaliges Abräumen: 120 €    Pflege bis zum Ablauf der Ruhefrist je Jahr: 59 € je Stelle260862
Wahlgrab Urne
(Nutzung für 30 Jahre)
1157475keine Gebühreinmaliges Abräumen: 120 €    Pflege bis zum Ablauf der Ruhefrist je Jahr: 59 € je Stelle163239
Reihengrab Sarg
(Nutzung für 25 Jahre)
960586keine Gebühreinmaliges Abräumen: 120 €    Pflege bis zum Ablauf der Ruhefrist je Jahr: 59 € je Stelle1546
Reihengrab Urne
(Nutzung für 25 Jahre)
642451keine Gebühreinmaliges Abräumen: 120 €    Pflege bis zum Ablauf der Ruhefrist je Jahr: 59 € je Stelle1093
Gemeinschaftsgrabfeld mit Grabkennzeichnung Sarg
(Nutzung für 25 Jahre)
960586925keine weitere Gebühr, Grabpflege durch Friedhofsverwaltung2471
Gemeinschaftsgrabfeld mit Grabkennzeichnung 
Urne (Nutzung für 25 Jahre)
642451308keine weitere Gebühr, Grabpflege durch Friedhofsverwaltung1401
anonymes Reihengrab Sarg
(Nutzung für 25 Jahre)
960586740keine weitere Gebühr, Grabpflege durch Friedhofsverwaltung2286
anonymes Reihengrab Urne
(Nutzung für 25 Jahre)
642451247keine weitere Gebühr, Grabpflege durch Friedhofsverwaltung1340
Friedhain immer Urne
(Nutzung für 25 Jahre)
642451247keine weitere Gebühr, Grabpflege durch Friedhofsverwaltung1340
Aschestreufeld
(Nutzung für 25 Jahre)
642451247keine weitere Gebühr, Grabpflege durch Friedhofsverwaltung1340
Grab auf Dauergrab- gepflegter Gemeinschafts- grabstätte Sarg
(Nutzung für 25 Jahre)
960586Kosten je nach Treuhand-Dauergrab-pflegevertragKosten je nach Treuhand-Dauergrabpflegevertrag1546
Grab auf Dauergrab- gepflegter Gemeinschafts-grabstätte Urne
(Nutzung für 25 Jahre)
642451Kosten je nach Treuhand-Dauergrab-pflegevertragKosten je nach Treuhand-Dauergrabpflegevertrag1093

 

 

Für Kinderbestattungen (bis zum 5. Lebensjahr) gelten geringere Gebührensätze. Hierüber gibt die Friedhofsverwaltung beratend Auskunft.



Ist es gewünscht, städtische Räumlichkeiten in Anspruch zu nehmen,  wie z. B. Aufbahrungsräume oder Feierräume, werden zusätzliche Gebühren berechnet.

Benutzung eines Feierraumes                                   161 €             
Benutzung kleiner Feierraum Hauptfriedhof und Abschiedsraum
für die Durchführung von Trauerfeiern
                                     81 €              
Bereitstellung eines Aufbahrungsraumes für Trauerfloristik                                     48 €               
Nutzung eines Aufbahrungsraumes                                    180 €