Um das Wichtigste gleich vorwegzunehmen: Bereits seit dem 24. März 2006 dürfen Elektrogeräte auf keinen Fall mehr in der Restmüll-Tonne entsorgt werden!
Nach dem so genannten „neuen Elektro-Gesetz“ müssen alle Elektro-Altgeräte wie auch bestimmte Lampen einer getrennten Sammlung zugeführt werden.
Aber warum ist das so?
Die Herstellung von elektrischen Geräten ist nicht nur sehr ressourcen- und energieaufwendig. Elektro- und Elektronik-Altgeräte enthalten zudem auch erhebliche Mengen an Schadstoffen wie Quecksilber, Blei, Cadmium und Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW). Im Hausmüll würden diese Geräte eine bedeutende Belastung kommunaler Abfälle mit Schadstoffen darstellen - und für einen unwiederbringlichen Verlust wertvoller Rohstoffe wie Edelmetalle oder sortenreiner Kunststoffe mit sich bringen.
Darum trat am 24. März 2005 das neue „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" - kurz ElektroG - in Kraft. Mit diesem Gesetz sollen Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten nach Möglichkeit vermieden werden. Unvermeidliche Abfälle aus alten Elektrogeräten sollen auf hohem Niveau verwertet und damit die Belastung des Restabfalls mit Schadstoffen verringert werden.
Das ElektroG verbietet die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräte sowie bestimmter Lampen über den Hausmüll.
Stattdessen sind diese Abfälle durch die kommunalen Entsorger getrennt zu erfassen und zu sammeln. Danach sorgen die Hersteller für die fachgerechte Entsorgung und Verwertung der ausgedienten Geräte.
Unterschieden werden
Kühlgeräte (z. B. Kühlschränke, Gefriergeräte, Klimageräte),
Haushalts-Großgeräte (z. B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Herde: Abgabe nur an der Wickingstr. !),
Haushalts-Kleingeräte (z. B. Staubsauger, Toaster, Föhne, Kaffeemaschinen),
IT-/Bildschirmgeräte (wie Computer, Faxgeräte, Handys, Radios, Fernsehgeräte) und
Leuchtstofflampen.
Die Verpflichtung, Leuchtstofflampen einer umweltverträglichen Entsorgung zuzuführen, erfüllt GELSENDIENSTE bereits seit einigen Jahren. Darum können Sie Ihre Leuchtstofflampen auch weiterhin bei den Recyclinghöfen abgeben.
Auch ihre ausrangierten Elektrogeräte konnten Bürgerinnen und Bürger von Gelsenkirchen in der Vergangenheit schon entweder über unsere Recyclinghöfe entsorgen oder nach Terminvereinbarung (Elektrogroßgeräte) der Entsorgung und Verwertung zuführen. Die Abgabe bei den örtlichen Sammelstellen sowie die Abholung bleiben weiterhin kostenfrei.
An folgenden Adressen können Sie Ihre alten Elektrogeräte abgeben:
Bitte beachten Sie, dass der Recyclinghof Adenauerallee 115 keine Haushalts-Großgeräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Herde und Backöfen, Mikrowellen, Kochplatten, elektrische Heizgeräte und Klimatisierungsgeräte annimmt!
Nutzen Sie dafür doch lieber den kostenlosen Abholservice! Termine für die Abholung von Elektrogroßgeräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken, Elektroherden oder Fernsehern erhalten Sie unter der Rufnummer 9 54-47 77 oder über das Kontaktformular zur Sperrmüll-Abholung.
Selbstverständlich ist die Abgabe von Leuchtstofflampen und Elektrokleingeräten (bis max. 30 cm Kantenlänge) auch weiterhin am Schadstoffmobil möglich.
Termine und Standorte teilen wir Ihnen gerne hier oder unter der Telefonnummer 9 54-42 52 mit.
Weitere Informationen hierzu werden aber auch über die lokalen Medien und über ein Faltblatt bekannt gegeben, das bei öffentlichen Stellen ausliegt.
Fallen Nachtspeicheröfen auch unter das Elektro-Gesetz?
Nein, unter das Elektro-Gesetz fallen nur „bewegliche" Geräte, nicht aber fest eingebaute Anlagen wie Nachtspeicheröfen.
Da diese Heizgeräte allerdings häufig asbesthaltig sind, ist auch hier unbedingt auf eine verantwortungsvolle Entsorgung zu achten! Fragen Sie bei Bedarf auf jeden Fall Ihren Heizungsinstallateur.
Ob Ihr Altgerät asbesthaltig ist oder nicht, erfahren Sie unter Angabe des Fabrikats und der Typenbezeichnung bei unserer Abfallberatung.
Auch Warmwassergeräte, die unter Wasserleitungsdruck stehen, sind fest installiert und fallen damit nicht unter den Geltungsbereich des Elektro-Gesetzes. Ein 5-Liter-Niederdruckboiler, wie er häufig in Küchen eingesetzt wird, gilt hingegen nicht als feste Installation und muss daher als Elektro-Altgerät entsorgt werden.
Weitere Informationen zum Elektro-Gesetz finden Sie auch unter www.green-electronics.info oder www.duh.de.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Restmülltonnen, die mit Elektrogeräten befüllt sind, konsequent von der Leerung ausschließen müssen! In solchen Fällen wird sich GELSENDIENSTE mit dem Hauseigentümer in Verbindung setzen und ihn auffordern, die Elektrogeräte aus der Tonne zu entfernen und einer getrennten Sammlung zuzuführen.
Zu guter Letzt noch ein Tipp: Die Modellzyklen heutiger Elektro- und Elektronikgeräte sind oftmals auf nur noch wenige Jahre geschrumpft. Entsprechend schnell veralten diese Geräte und wandern auf den Müll - oftmals selbst dann, wenn sie noch voll funktionstüchtig sind.
Bevor Sie ein Gerät entsorgen, nur weil es Ihnen veraltet erscheint, denken Sie doch bitte einen Moment lang darüber nach, wem dieses Gerät vielleicht noch gute Dienste leisten könnte - vielleicht machen Sie demjenigen eine große Freude!