Als Erzeugerin bzw. Erzeuger von gewerblichen Siedlungsabfällen sind Sie nach der geltenden Gewerbeabfallverordnung dazu verpflichtet, bestimmte Abfallfraktionen bereits am Entstehungsort, also im Betrieb, separat zu erfassen. Bau- und Abbruchabfälle müssen direkt auf der Baustelle getrennt und sortenrein gesammelt werden.

Die Gewerbeabfallverordnung sieht weiter vor, dass anfallender Restmüll ausnahmslos dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in Gelsenkirchen also GELSENDIENSTE, zu überlassen ist.

Die rechtlichen Grundlagen hierfür bieten unter anderem:

  • die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gelsenkirchen,
  • die Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV),
  • das Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Durch die bestmögliche Trennung aller in Ihrem Betrieb anfallenden Abfälle können Sie bei Ihren Betriebskosten deutliche Einsparungen erzielen.

Für alle Abfallfraktionen wie

Papier/Pappe/KartonageAVV. 200101
BioabfallAVV. 200201
Holz AVV. 170201, 170204
KunststoffeAVV. 170203
TextilienAVV. 191208
GlasAVV. 170202
MetalleAVV. 191202
VerpackungenAVV. 150102, 150101
Rest- und SondermüllAVV. 200301
Bau- und AbbruchabfälleAVV. 170904

bietet GELSENDIENSTE Gewerbetreibenden fachgerechte Entsorgungslösungen nach Maß.

 

Der passende Entsorgungsweg für Ihren Abfall

Je nach Art und Menge Ihrer Abfälle bieten wir Ihnen verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten:

Für die Entsorgung von Restmüll, Altpapier sowie Bio- und Grünabfall stellen wir Gewerbetreibenden ebenso wie Privathaushalten unsere grauen, blauen und braunen Tonnen in unterschiedlichen Größen bereit.

Bitte beachten Sie, dass nach der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Gelsenkirchen an jedem Grundstück mindestens eine graue Tonne für Restmüll vorhanden sein muss. Bei Unternehmen und Institutionen wird das vorzuhaltende Behältervolumen unter Zugrundelegung von sogenannten Einwohnergleichwerten ermittelt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der vorgenannten Satzung.

Für die Entsorgung von hausmüllähnlichem Gewerbeabfall stellen wir Müllgroßbehälter zur ausschließlich gewerblichen Nutzung bereit. Die Behälter mit einem Volumen von 1.100 Litern sind deutlich günstiger als die grauen Tonnen für Restmüll.

Weitere Informationen zu unseren Abfallbehältern und ihrer Bestellung finden Sie hier.

Wir liefern Ihnen je nach Bedarf Absetz- und Abrollcontainer mit einem Volumen von 7 bis 30 Kubikmetern.

Weitere Informationen zu den Angeboten des GELSENDIENSTE Containerdienstes für Gewerbetreibende finden Sie hier.

Auf unseren Wertstoffhöfen bieten wir Gewerbetreibenden die Möglichkeit, kleinere Mengen an Abfällen kostengünstig – teilweise sogar kostenlos – zu entsorgen.

Weitere Informationen zu den GELSENDIENSTE Wertstoffhöfen finden Sie hier.

Mit unserem Abholservice bieten wir Ihnen eine komfortable Entsorgungsmöglichkeit für Sperrmüll und Elektrogroßgeräte.

Ihr Kontakt zur GELSENDIENSTE Kundenbetreuung Vertrieb

Gerne entwickeln wir auch für Ihr Unternehmen ein maßgeschneidertes Entsorgungskonzept und begleiten Sie bei der praktischen Umsetzung. Sprechen Sie uns an!

Kundenbetreuung Vertrieb
Telefon: 0209 / 954-4778
Telefax: 0209 / 954-4809
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