Das Kolumbarium auf dem Hauptfriedhof ist das erste Urnenhaus in Gelsenkirchen. In einem hochwertig gestalteten und wettergeschützten Umfeld können hier Beisetzungen in Urnenkammern oder Urnenfächern durchgeführt werden.

An jeder Kammer und jedem Fach lässt sich ein Gedenkschild mit dem Namen sowie den Geburts- und Sterbedaten der verstorbenen Person anbringen. Darüber hinaus bietet eine Ablagefläche an der Front Platz für ein Grablicht und eine Vase für Blumenschmuck. Bei den Urnenkammern besteht zudem die Möglichkeit, im Rahmen der Beisetzung einen persönlichen Gegenstand und ein Foto einzustellen.

Urnenfach im Kolumbarium auf dem Hauptfriedhof in Gelsenkirchen.

Die Urnenkammern

Die Urnenkammern bieten Raum für die Beisetzung von großen Schmuckurnen – als Einzel- oder Doppelkammer für eine oder auch zwei Urnen. Die Front besteht wahlweise aus Klarglas, satiniertem Glas oder Holz. Die Kammern sind in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung nach Verfügbarkeit frei wählbar. Auch Reservierungen sind möglich. Das Nutzungsrecht wird für zwölf Jahre verliehen. Es kann bei Doppelkammern bei der Beisetzung der zweiten Urne einmalig verlängert werden. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes werden die Urnen auf dem Hauptfriedhof bestattet.

Urnenkammern im Kolumbarium auf dem Hauptfriedhof.

Die Urnenfächer

In den Urnenfächern wird die Kapsel mit der Asche der oder des Verstorbenen beigesetzt. Die Front besteht einheitlich aus einer metallbeschichteten Oberfläche. Die Urnenfächer werden der Reihe nach von der Friedhofsverwaltung vergeben. Eine Verlängerung der Nutzungszeit von zwölf Jahren ist nicht möglich. Anschließend werden die Urnen in einem Grabfeld auf dem Hauptfriedhof beigesetzt.

Gebühren

Urnenkammern
Die Gebühr für die Beisetzung einer Urne in einer Einzelkammer beträgt 2.100 Euro und für zwei Urnen in einer Doppelkammer 3.100 Euro. Die Gebühr für die Reservierung einer Urnenkammer beträgt 62 Euro pro Jahr. Für die Verlängerung der Nutzungszeit einer Doppelkammer fällt eine Gebühr von 196 Euro pro Jahr an.

Urnenfächer
Die Gebühr für die Beisetzung einer Urne in einem Urnenfach beträgt 1.500 Euro.

In den Gebühren für die Beisetzung in den Urnenkammern bzw. Urnenfächern sind die Kosten für das Gedenkschild, einen elektronischen Schlüssel sowie die nach Ablauf des Nutzungsrechtes erfolgende Bestattung der Urne auf dem Hauptfriedhof bereits enthalten.

Das Atrium des Kolumbariums auf dem Hauptfriedhof in Gelsenkirchen.

Wissenswertes zum Kolumbarium

Das Kolumbarium ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr und samstags von 8:00 bis 14:00 Uhr geöffnet. Angehörige können das Urnenhaus mit einem elektronischen Schlüssel auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten betreten. Von 22:00 bis 8:00 Uhr ist das Kolumbarium geschlossen und wird zum Schutz vor unbefugtem Betreten per Kamera überwacht.

Im Kolumbarium ist aus Sicherheitsgründen keine offene Kerzenflamme erlaubt. Als Grablichter können batteriebetriebene, warmweiße LED-Lichter verwendet werden, welche auch vor Ort erhältlich sind. Blumenvasen werden zur Verfügung gestellt. Künstlicher Blumenschmuck ist nicht zugelassen. Eine dauerhafte Grabpflege durch die Angehörigen ist im Kolumbarium nicht erforderlich. Das Kolumbarium ist barrierefrei und verfügt über ein WC für Menschen mit Behinderung.