Die An- und Abmeldung von dauerhaft an einem Grundstück aufgestellten Abfallbehältern kann nur durch den Grundstückseigentümer oder -verwalter erfolgen. Den Antrag können Sie hier online unter Angabe Ihres Forderungskennzeichens stellen, welches Sie Ihrem von der Stadt Gelsenkirchen zugesendeten Grundbesitzabgabenbescheids entnehmen können.
Alternativ finden Sie hier einen Vordruck für die Beauftragung per Fax oder Post.