Nach dem Elektrogesetz sind die Besitzer von alten Elektro- und Elektronikgeräten, die nicht aus privaten Haushalten stammen, zur Entsorgung dieser Geräte selbst verpflichtet. Das betrifft zum Beispiel Schaltschränke, Kühltheken, Getränkeautomaten oder medizinische Geräte. Für Geräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, muss der Hersteller eine zumutbare Möglichkeit für die Rückgabe schaffen und diese Geräte dann entsorgen.
Geräte aus Gewerbebetrieben, die vergleichbar auch in Privathaushalten angewendet werden – zum Beispiel ein Kühlschrank aus der Büroküche, der Computer oder Mobiltelefone –, können auf denselben Wegen wie private Elektro- und Elektronikgeräte entsorgt werden.
Für die Entsorgung von Großgeräten wie Kühlschränke oder Herde bietet GELSENDIENSTE auch Gewerbetreibenden die Möglichkeit, den komfortablen Abholservice zu nutzen.
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